Allgemeine Geschäfts &
Auftragsbedingungen (AGB / AAB)
ADHOCON GmbH
Geschäftsführer: Rudolf Ludwig Wagner
Ludwigshafen am Rhein, Deutschland
Stand: Januar 2026
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Diese Allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen („AGB“) bilden zusammen mit dem jeweiligen Anschreiben, der Leistungsbeschreibung bzw. dem Statement of Work („SOW“) sowie etwaigen Anlagen die vertragliche Grundlage für sämtliche Leistungen der ADHOCON GmbH („ADHOCON“) gegenüber dem Kunden.
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Diese AGB gelten für alle von ADHOCON erbrachten Leistungen, insbesondere für Beratungs-, Software-, KI-, Tool-, App-, Entwicklungs-, Analyse-, Prüf- und Unterstützungsleistungen, unabhängig davon, ob diese individuell, projektbezogen, fortlaufend, automatisiert, digital, lokal oder cloudbasiert erbracht werden.
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Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist:
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Anschreiben
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Leistungsbeschreibung / SOW (einschließlich Vergütungsregelungen)
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diese AGB
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sonstige Anlagen
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1. Arbeitsergebnisse
Alle von ADHOCON im Rahmen der Leistungen erstellten oder bereitgestellten Inhalte, Ergebnisse, Analysen, Bewertungen, Softwarebestandteile, Modelle, Vorlagen, Dokumente, Berichte, Tools, KI-Outputs oder sonstigen Informationen.
2. Bericht
Ein als final gekennzeichnetes Arbeitsergebnis, das erkennbar unter der Firma oder Marke ADHOCON erstellt wurde
3. Software und KI-Systeme
Alle von ADHOCON bereitgestellten oder eingesetzten Software-Lösungen, Skripte, Algorithmen, KI-gestützten Systeme (einschließlich generativer KI), Apps, Prototypen, Beta-Versionen und Automatisierungen, unabhängig von der technischen Bereitstellungsform.
4. Apps
Mobile oder webbasierte Anwendungen, die insbesondere über Plattformen wie den Apple App Store oder Google Play Store angeboten werden.
5. Kundeninformationen
Alle vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Inhalte, einschließlich personenbezogener Daten.
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ADHOCON erbringt grundsätzlich Dienst- und Beratungsleistungen, keine Werkleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
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ADHOCON schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, regulatorischen oder rechtlichen Erfolg, insbesondere keine Produktzulassung, Zertifizierung, behördliche Genehmigung, Markt- oder Erstattungsfähigkeit.
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Die Leistungen von ADHOCON stellen unterstützende Beratungs- und Unterstützungsleistungen dar. Die Verantwortung für Entscheidungen, Implementierungen, Produktgestaltung, Zweckbestimmung, Compliance, Markteinführung und Nutzung der Arbeitsergebnisse verbleibt ausschließlich beim Kunden.
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Software-, KI-, Tool- und App-Leistungen dienen der Unterstützung fachlicher Entscheidungen und ersetzen keine eigenständige fachliche, rechtliche oder regulatorische Prüfung durch den Kunden.
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KI-gestützte Inhalte und automatisierte Ausgaben:
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beruhen auf Modellen, Algorithmen und Trainingsdaten,
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können unvollständig, fehlerhaft oder veraltet sein,
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stellen keine verbindliche Beratung dar.
3. ADHOCON übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Outputs oder Software-Ergebnisse korrekt, vollständig, aktuell, regulatorisch ausreichend oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
4. Apps, Software und Tools können jederzeit weiterentwickelt, angepasst, eingeschränkt oder vorübergehend bzw. dauerhaft eingestellt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Verfügbarkeit, Kompatibilität oder Weiterentwicklung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
5. Leistungen können von technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von Drittanbietern (z. B. Apple, Google, Cloud- oder API-Anbietern) beeinflusst sein. Diese liegen außerhalb des Einflussbereichs von ADHOCON.
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1. Der Kunde stellt ADHOCON alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Ressourcen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
2. ADHOCON ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Informationen auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
3. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden berechtigen ADHOCON zur Anpassung von Zeitplänen, Leistungsumfang und Vergütung.
1. Arbeitsergebnisse sind ausschließlich zur internen Nutzung des Kunden im vereinbarten Kontext bestimmt.
2. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn
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eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder
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ADHOCON zuvor in Textform zugestimmt hat.
3. Berichte dürfen nicht verändert, gekürzt, aus dem Kontext gerissen oder für andere Zwecke verwendet werden als vereinbart.
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1. ADHOCON haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei gesetzlich zwingender Produkthaftung.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Sofern keine gesonderte Haftungsobergrenze vereinbart ist, ist die Haftung insgesamt auf die für die jeweilige Leistung vereinbarte Vergütung begrenzt.
4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
1. Die Leistungen von ADHOCON richten sich ausschließlich an den Kunden.
2. Dritte können aus diesen AGB keine Rechte herleiten.
3. Der Kunde stellt ADHOCON von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen Nutzung oder Weitergabe von Arbeitsergebnissen resultieren.
1. Vorbestehende geistige Eigentumsrechte verbleiben bei der jeweiligen Partei.
2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben alle im Rahmen der Leistungen entwickelten Konzepte, Methoden, Modelle, Tools, Softwarebestandteile und Arbeitspapiere bei ADHOCON.
1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
2. ADHOCON handelt datenschutzrechtlich grundsätzlich als eigenständiger Verantwortlicher, sofern nicht ausdrücklich eine Auftragsverarbeitung vereinbart wird.
3. Greift ADHOCON auf Systeme des Kunden zu, übernimmt ADHOCON keine Verantwortung für deren technische, organisatorische oder datenschutzrechtliche Ausgestaltung.
1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
2. Rechnungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist
3. ADHOCON ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.
1. Der Vertrag endet mit Abschluss der vereinbarten Leistungen.
2. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen in Textform kündigen.
3. Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Aufwendungen sind vom Kunden zu vergüten.
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Ludwigshafen am Rhein.
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. ADHOCON ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern dieser dem nicht widerspricht.
